Schulelternrat

Vorsitzende

Frau Neumann, 4c

Stellvertreterin

Herr Schallmey, 2b

Elternabend

An den Elternabenden werden der Austausch und das Gespräch zwischen der Klassenelternschaft und den Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten, gepflegt. Es wird nur über Angelegenheiten, die die ganze Klasse betreffen, beraten bzw. die Punkte der Tagesordnung erörtert, dazu Fragen, Erfahrungen und Anregungen ausgetauscht, problematische Einzelfälle werden auf Elternabenden nicht behandelt. Elternabende sind nicht öffentlich, alles was dort besprochen und verhandelt wird unterliegt dem Grundsatz der Vertraulichkeit.

siehe Leitfaden: Elternabende, Info für Klassenelternvertreter*innen

Wahl der Klassenelternvertreter*innen in der Klassenkonferenz

Jeweils am 1. Elternabend im Jahrgang 1 und 3 werden Klassenelternvertreter*innen und Stellvertreter*innen für 2 Jahre gewählt. Stimmberechtigt und wählbar sind alle anwesenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler*nnen einer Klasse (pro Kind 1 Stimme). Die Wahl ist auf Antrag geheim durchzuführen. Wahlvorschläge werden gesammelt. Die vorgeschlagenen Personen werden gefragt, ob sie bereit sind für das entsprechende Amt zu kandidieren. In einem weiteren Durchgang werden 3 Vertreter*innen für die Klassenkonferenz gewählt. (Ablauf s.o.)

Aufgabe und Funktion der Klassenelternvertreter*innen

Der/die Klassenelternvertreter*in und Stellvertreter*in sind Ansprech- und Kontaktperson für Eltern und Lehrer*nnen, insbesondere für das Klassenlehrer*innenteam, nehmen organisatorische Aufgaben wahr und sind Mitglied des Schulelternrates (der 1. EA in der 1.und 3. Klasse liegt in der Hand des Klassen-lehrer*innenteams). Klassenelternvertreter*in und Stellvertreter*in laden zu den Elternabenden ein, die mindestens 1 x im Schulhalbjahr stattfinden, bereiten sie vor und leiten sie. Die Tagesordnung erfolgt in Absprache mit der/dem Stellvertreter*in und dem Klassenlehrer*innenteam. Die Einladung muss mindestens 1 Woche vor dem Elternabend erfolgen. Es ist sinnvoll eine Anwesenheitsliste zu führen, eine Liste mit Mailadressen, eventuell kann ein Protokoll geführt werden. Bei schulischen und erzieherischen Problemen übernehmen die Klassenelternvertreter*innen eine vermittelnde Aufgabe zwischen Eltern, Klassen- und Fachlehrern, ggf. auch Schulleitung. Alle Klassenelternvertreter*innen bilden den Schulelternrat.

Aufgabe und Funktion der Vertreter in der Klassenkonferenz

Die gewählten Vertreter*innen (3) in der Klassenkonferenz nehmen an Klassen- und Zeugniskonferenzen, sowie an Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen teil. Sie haben eine beratende Funktion inne, jedoch kein Stimmrecht. Die Klassenkonferenz entscheidet über die Angelegenheiten die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schüler*innen betreffen. Dazu gehört u.a. die Koordinierung der Hausaufgaben, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten u.v.m.

Schulelternrat (SER)

Alle Klassenelternvertreter*innen bilden den Schulelternrat, der in der Regel 2 x im Schuljahr zusammentritt. Alle 2 Jahre wird aus diesem Gremium ein/e Schulelternratsvorsitzende/r und Stellvertreter*in gewählt, sowie Vertreter*innen für die Gesamtkonferenz (5) und die Fachkonferenzen (je 2 ). In den Sitzungen des SERs werden Angelegenheiten der Schule insgesamt besprochen, Wünsche und Anregungen der Eltern beraten. Die Schulleiterin und Stellvertreterin informiert den Schulelternrat über alles, was von allgemeiner Bedeutung für die Schule ist. Der SER wählt 2 VertreterInnen, die an den Sitzungen des Stadtelternrates teilnehmen.

Gesamtkonferenz (GK)

In der Regel findet pro Schulhalbjahr 1 Gesamtkonferenz statt, in der alle Lehrkräfte der Schule und die gewählten Vertreter*innen der Erziehungsberechtigten in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm (Schulvorstand hat Vorschlagsrecht) sowie über Grundsätze z.B. für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung, über schulische Konzepte…

Fachkonferenz (FK)

Fachkonferenzen finden in der Regel 1x im Schuljahr statt. Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere über die Art der Durchführung der schuleigenen Pläne sowie Einführung von Schulbüchern.